Bayerisches Teilhabegesetz tritt bald in Kraft
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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München (kobinet) Am 17. Januar 2018 wird voraussichtlich das sogenannte Bayerische Teilhabegesetz I in Kraft treten, womit die Behindertenhilfe in Bayern neu gestaltet wird. Kein anderes Bundesland habe einen so umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt. Und kein Bundesland sei in der Umsetzung so weit fortgeschritten, heißt es dazu vonseiten des bayerischen Sozialstaatssekretärs Johannes Hintersberger.
"Nach der durch das Bundesteilhabegesetz wichtigen Weichenstellung weg von der Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe schreiten wir auf diesem Weg zügig voran. Deshalb bin ich stolz darauf, dass bereits im Januar das Bayerische Teilhabegesetz I in Kraft tritt", betonte Johannes Hintersberger in München. "Die Einführung der neuen Strukturen bedeutet konkret: mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Selbstständigkeit, mehr eigene Verantwortung."
Die wichtigsten Regelungen, die im Bayerischen Teilhabegesetz I getroffen werden:
• Menschen mit Behinderung haben jetzt mit den Bezirken einen zentralen Ansprechpartner für alle Leistungen.
• Das Budget für Arbeit wird in Bayern um 20 Prozent besser ausgestattet als im Bund.
• Menschen mit Behinderung werden künftig bei den sie betreffenden Angelegenheiten besser beteiligt, zum Beispiel bei Verhandlungen zu neuen Rahmenverträgen.
"Wir haben jeden landesrechtlichen Spielraum ausgenutzt, um die Reform möglichst gut auszugestalten. Jetzt sind alle Beteiligten aufgefordert, die neuen Möglichkeiten zu nutzen", so Johannes Hintersberger.
Das Gesetz soll voraussichtlich am 16. Januar 2018 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und am Tag darauf, am 17. Januar 2018, in Kraft treten, hieß es aus der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.

Von TINA
@ B_i_S
»Erscheint immer Freitags«
Na, wo haben Sie denn das her? In Bayern gehen vielleicht die Uhren anders, aber nicht die Wochentage. Freitags erscheint das höchst selten, sondern regelmäßig Dienstags - seit Jahren ...
Von Behindert_im_System
Zitat:^
Das Gesetz soll voraussichtlich am 16. Januar 2018 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und am Tag darauf, am 17. Januar 2018, in Kraft treten, ........
Das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt erscheint immer Freitags also könnte es bedeuten, dass in der 3. KW erst am 19.01.2018 die Verkündung erfolgt, es sei es gibt eine Sonderregel.
Von Behindert_im_System
Zitat:
"Die Einführung der neuen Strukturen bedeutet konkret: mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Selbstständigkeit, mehr eigene Verantwortung."
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
wir sollten der Dinge harren welche auf uns zukommen und uns überzeugen, was ab dem 01.03.2018 für Findigkeiten der Bezirke wieder auf uns zukommen.
Die Sichtweise der Bezirke besonders dessen Landesverbandes, wurde ja bereits in zahlreichen Referaten dargelegt. Da der Landesverband immer wieder betont er könne nur empfehlen, bleibt abzuwarten, wie es sich letztendlich in der Praxis darstellt.