Linke fragt wegen Barrierefreiheit auf Fernbuslinien nach

Veröffentlicht am von Jens Wegener

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Bild: omp

Berlin (kobinet) Die Barrierefreiheit der Fernbusse ist Thema einer Kleinen Anfrage (Dokumentennummer 19/3372) der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, welche konkreten Auswirkungen das Gesetz bislang hatte.

Mit der Novellierung des Personenfördergesetzes (PBefG) 2012 sei die Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit in den Fernbuslinien einhergegangen. Alle neu zugelassenen Busse mussten ab dem 1. Januar 2016 zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer bieten; ältere Busse müssen alle bis zum 1. Januar 2020 umgerüstet sein (§ 42b, § 62 Absatz 3 PBefG).

In der Vergangenheit habe es jedoch Kritik seitens der Fernbusbetreiber gegeben. Zudem werde mit der Novelle die Barrierefreiheit der Bushaltestellen nicht geregelt.

Mehrfach wurde Unmut von Seiten der Fernbusbetreiber gegenüber den neuen Gesetzesvorgaben geäußert und ein mögliches Entgegenkommen des Gesetzgebers diskutiert. Die Bundestagsfraktion dieser Partei will deshalb, unter anderem wissen, wie viele Busse mit der vom PBefG geforderten technischen Ausstattung (§ 42b PBefG) nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2016 zugelassen wurden und wie groß nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Belastung der Unternehmen ist, um ältere Busse den technischen Anforderungen gemäß § 42b PBefG anzupassen. 

Schließlich wird gefragt, ob die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben erwägt, um Barrierefreiheit an Haltestellen zu garantieren.