Widerspruchsverfahren dauern immer länger
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: SoVD
Hannover (kobinet) Pflegebedürftige warten zu lange auf Entscheidung, das kritisiert der Landesverband Niedersachsen des Sozialverbandes Deutschland (SOvD) Hannover.
Wer plötzlich pflegebedürftig wird oder sich um einen Angehörigen kümmern muss, steht vor vielen Fragen: Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen? Welche Unterstützung steht mir zu? Dabei hilft der Sozialverband Deutschland (SoVD) auch in Niedersachsen weiter. Diese Beratung zeigt jetzt allerdings: Betroffene müssen im Fall eines Widerspruchs immer länger auf die Genehmigung ihrer Leistungen warten. Mehr als 90 Prozent der Verfahren im Bereich Pflege dauern länger als drei Monate.
Wenn der Pflegefall eintritt, brauchen Betroffene schnell Hilfe – vor allem, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Oft muss die Pflege über einen Pflegedienst organisiert werden oder es wird ein Pflegebett benötigt. Wenn allerdings der Antrag auf solche Leistungen abgelehnt wird, zieht sich das anschließende Widerspruchsverfahren unverhältnismäßig in die Länge. Das zeigen die Zahlen des SoVD. „Im vergangenen Jahr haben mehr als 90 Prozent der betroffenen Mitglieder mehr als drei Monate darauf gewartet, dass sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen noch einmal begutachtet werden. Das ist indiskutabel“, kritisiert Adolf Bauer, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen. Über die Hälfte der Verfahren hätte sogar länger als sechs Monate gedauert.
„Für Betroffene ist das ein unhaltbarer Zustand. Solange dem Antrag nicht stattgegeben wurde, können sie ihren Alltag nicht organisieren und haben oft auch finanzielle Schwierigkeiten“, so Bauer weiter. Nachdem zum 1. Januar 2017 das Begutachtungssystem geändert und die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt wurden, habe sich die Bearbeitungszeit noch einmal verlängert. „Wer selbst pflegebedürftig ist oder sich um einen Angehörigen kümmert, befindet sich in einer schwierigen Situation. Solche organisatorischen Dinge müssen dann einfach schneller gehen. Ein Widerspruchsverfahren darf unserer Auffassung nach definitiv nicht länger als drei Monate dauern“, fordert der SoVD-Chef. Sowohl der Medizinische Dienst als auch die Pflegekassen müssten viel schneller reagieren.
Ähnlich wie bei einem Antragsverfahren sei auch bei Widersprüchen eine gesetzliche Regelung sinnvoll, die vorschreibt, wie lange ein solches Verfahren maximal dauern darf. „Seitens der Politik wird immer wieder betont, dass Pflegebedürftige besser unterstützt werden müssen. An diesem Punkt muss man damit anfangen und Worten endlich Taten folgen lassen“, findet Bauer. Der SoVD werde jedenfalls seinen Einfluss in entsprechenden Gremien nutzen, um eine Lösung voranzutreiben.

Von rgr
@Gisela Maubach
Ich denke der Haken war wohl die Formel 'mit geeigneten Mitteln untersuchen'. Es lässt sich trefflich darüber streiten, was geeignete Mittel sind.
Von Gisela Maubach
Unter folgendem Link findet man die Dokumentation "Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag 26./27. Oktober 2012":
https://www.bundestag.de/blob/194610/f588b8c6fc6c0de37ad317b6d0e21057/broschuere-data.pdf
Und dann auf Seite 29 folgendes Zitat:
"Der Deutsche Bundestag und das zuständige Ministerium sollen mit geeigneten Mitteln untersuchen, was die Ursachen für das gesetzwidrige Handeln von Behörden und Kostenträgern bei der Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, der Träger der Sozialhilfe und der Krankenkassen sind, und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dies abzustellen."
Und welche Maßnahmen wurden seitdem in den vergangenen 6 Jahren ergriffen?
Von TN
Die Pflegekassenmonstren nehmen sich nichts mit den Krankenkassenmonstren - wirtschaften 'hübsch' in die eigenen Taschen.
Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen (Körperschaften öffentlichen Rechts) macht zwischendrin, wie jüngst, als es um Mauscheleien und Vorteilsnahme durch die Krankenkassen (Körperschaften öffentlichen Rechts zu Lasten der Versicherten ging) zusammen mit den Krankenhäusern (betraf Krankenhausleistungsabrechnungen) ging. Und dann gehts im Tagesgeschäft weiter.