Geschichten aus Absurdistan Stand Mai 2015

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

Alexander Hübner
Alexander Hübner
Bild: Christian Hübner

Münchenbernsdorf (kobinet) Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen hat seine Folge absurder Geschichten um weitere zwei bereichert. Es handelt sich um eine Sammlung von Beispielen, die aufzeigen sollen, wie Kostenträger diskriminierend mit behinderten Menschen umgehen, die einen Nachteilsausgleich in Form von Assistenz beantragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres in einen Beschluss geschrieben: Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen". Um diese zwei Sätze in die Öffentlichkeit zu tragen verabschiedeten die Vereine MMB e.V. und ForseA e.V. eine gemeinsame Erklärung, die von weiteren zehn Vereinen mit getragen wird. Diese Erklärung wurde an alle Bundestagsabgeordneten und an alle Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder versandt. Die Reaktion darauf war bislang erst spärlich. Dabei geht es um nicht weniger, als dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es Gesetze geben kann, die in der derzeitigen Fassung dem Artikel 3 des Grundgesetzes zuwiderlaufen. Damit sind solche Gesetze so nicht mehr anwendbar.
Die beiden Vereine MMB und ForseA haben zu dieser Aktion jeweils eine Internetseite eingerichtet.

Einerseits betrifft sie eine total falsch ermittelte Einkommensanrechnung bei einem jungen Mann aus Bayern. Das andere Beispiel betrifft ein junges Ehepaar aus der Nähe von Hamburg. Die Frau erlitt am Tage ihrer Hochzeit eine Gehirnblutung und ist seither auf Assistenz angewiesen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Paar danach von Mecklenburg-Vorpommern in den Westen gezogen ist, da der Mann dort einen Arbeitsplatz gefunden hat. Durch das Verhalten des ostdeutschen Sozialamtes ist dieser bereits wieder in Gefahr. In einem Nachklapp zu einer Budgetkonferenz in Bayern, in der vom Kostenträger angeregt wurde, dass die Antragstellerin doch bitte auf dem Toilettenstuhl am Frühstühstückstisch die Zeit bis zum Mittag assistenzkostensparend zubringen sollte, machte der Kostenträger weiteren Gesprächsbedarf geltend. Die Sachverständige der Behörde hatte nur einen Punkt auf der Agenda. Sie brachte Infomaterial über Anstalten mit ... und nahm sie wieder mit.

"Für eine faire Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist es dringend erforderlich, dass es neben der Anrechnungsfreiheit von Einkommen und Vermögen auch wesentliche Verbesserungen im Umgang der Kostenträger mit den Antragstellern gibt. Dieses andauernde Tricksen und Täuschen, diese Nötigungen und Falschinformationen, diese ständige Positionierung der Spielräume am jeweils minimal Möglichen ist eine andauernde, strukturelle Benachteiligung durch die Behörden im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes. Derzeit wird in einem Fall geprüft, ob es die Möglichkeit gibt, strafrechtlich gegen die Behörden und die dortigen Bediensteten vorzugehen", so Alexander Hübner von ForseA."

 

Lesermeinungen zu “Geschichten aus Absurdistan Stand Mai 2015” (1)

Von Edeltraud Ziegler

Danke für diesen guten Beitrag. Gibt es dazu einen Beschleuniger?Wie kann für Behinderte eine bessere Lobby aufgebaut werden? Leider fällt mir dazu nichts Gescheites ein! Ich hoffe, irgendjemand hat hier Möglichkeiten, Luft unter diesen ausgebreiteten Flügeln zu machen .....